Immer für Sie da - KPE-Immobilien.

Rund um die Uhr erreichbar.

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch und erörtern gemeinsam die möglichen Lösungsstrategien für Ihr Anliegen.

KPE-Immobilien Kundenservice

In Ihrem Auftrag werden wir tätig.

Wir legen stets allergrößten Wert auf die Zufriedenheit unserer Auftraggeber*innen und Mieter*innen und bieten in diesem Zusammenhang einen lückenlosen Kundenservice auf Basis unseres internen Expertenteams.

Anlaufstelle für Geschäftskunden

KPE-Immobilien bietet Ihnen für Ihr gewerbliches Immobilienportfolio einen allumfassende Verwaltungsservice an, welchen wir Ihnen gerne näherbringen würden.


Anlaufstelle für Privatkunden

Gleichwohl sind wir um die Zufriedenheit unserer Privatkund*innen bemüht und bieten denselben hochqualitativen Service auch für Sie an.

Häufig gestellte Fragen
  • Wo finde ich Hilfe zur Unterstützung bei Mietzahlungen?

    Sollten Sie Unterstützung bei Ihren Mietzahlungen benötigen, weil Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichend sind, gibt es unterschiedliche Anlaufestellen, an welche Sie sich gegebenenfalls wenden können. Hierfür ist Ihr lokales Jobcenter oder das Amt für Wohnen und Grundsicherung zuständig. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass für ausländische Mitbewohner eine aufrechte Aufenthaltsgenehmigung vorliegen muss, ehe Sie einen Antrag stellen können.

    Halten Sie für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anliegen stets die jeweilige Mietvertragsnummer bereit.

  • Welche Anliegen müssen schriftlich an KPE-Immobilien gerichtet werden?

    Eine Reihe an Anliegen können bedenkenlos auf telefonischem Wege bearbeitet werden, doch ist es bei bestimmten Angelegenheiten unerlässlich, diese aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen ausschließlich schriftlich zu bearbeiten.

    Hierzu zählen u.A.:
                   1. Vertragsänderungen (bspw. Namensänderungen oder Auflösung des Mietvertrages)
                   2. Aktualisierung Ihrer Bankverbindung
                   3. Kündigung des Mietvertrages
                   4. Etwaige Beschwerden
                   5. Einspruch zur übermittelten Nebenkostenabrechnung
                   6. Antrag auf Mietminderung

  • Wie wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt?

    Sie haben mehrere Möglichkeiten, um ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen:
                   1. Bequem per E-Mail an Ihren jeweiligen Sachbearbeiter.
                   1.1. Bitte geben Sie in der Mitteilung an, dass Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten.
                   2. Unser telefonischer Kundenservice ist Ihnen sehr gerne dabei behilflich.
                   2.2. Wir übermitteln Ihnen anschließend das erforderliche Formular auf postalischem Wege.

  • Wie wird ein SEPA-Lastschriftmandat definiert?

    Nachdem Sie das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die anfallenden Rechnungsbeträge zur Tilgung Ihrer Miete automatisiert von Ihrem Konto eingezogen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie dies per Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates authorisiert haben. Ihre Zahlungen erfolgen somit stets fristgerecht und pünktlich.

  • Wohin muss ich mich bei geänderter Bankverbindung wenden?

    Sollte sich Ihre Bankverbindung zwischenzeitlich geändert haben, so setzen Sie sich bitte umgehend mit unserem Kundenservice in Verbindung, sodass wir eine Anpassung des SEPA-Lastschriftmandates zeitnah vornehmen können, ehe die nachfolgende Mietzahlung fällig wird.

  • Kann die fällige Mietzahlung auch zur Mitte oder zur Ende des Monats beglichen werden?

    Eine Umstellung der Fälligkeit zum 15. eines jeden Monats kann auf Ihren Wunsch hin erfolgen. Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Zahlung zum Ende des jeweiligen Monats nicht möglich ist.

  • Wie erhalte ich mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

    Sofern eine aufrechte SEPA-Lastschriftmandatserteilung vorliegt, wird das jeweilige Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung automatisiert mit Ihrer nächsten Mietzahlung verrechnet. Andernfalls bitten wir Sie darum, das Guthaben selbstständig mit der nächsten Mietzahlung zu verrechnen - vielen Dank!

  • Wann wird die Nebenkostenabrechnung übermittelt?

    Die neueste Nebenkostenabrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum zugestellt werden. Diese Frist wird unsererseits stets eingehalten.


Formulare für sonstige Anliegen:

Kontaktanfrage übermitteln

Um mit uns in Kontakt zu treten und Ihre Anfrage zu übermitteln, füllen Sie nun das nachfolgende Formular aus.


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